Home » Räumlicher Entwicklungsplan Altach

Räumlicher Entwicklungsplan Altach

Wie sieht die Gemeinde Altach in zehn Jahren aus? Gibt es Flächen, die zukünftig anders gewidmet werden? Bleiben wir eine Wohngemeinde und wie wird mit Betriebsansiedelungen umgegangen? Diese und zahlreiche weitere Fragen wurden bei der Erstellung des Räumlichen Entwicklungsplans Altach unter die Lupe genommen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altach hat in ihrer Sitzung am 17. Mai 2022 den Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans (§ 11 Raumplanungsgesetz) beschlossen.

REP Altach Infoveranstaltung

Der Beschluss der Gemeindevertretung lautet: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altach beschließt den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes für die Gemeinde Altach gemäß §11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr. 39/1996 idgF bestehend aus Verordnungstext, Zielplan, Erläuterungsbericht und Umweltbericht mit Planstand März 2022.“ Die Ergebnisse der umfangreichen Planungsarbeiten sind vielfältig und reichen von Themen wie der zukünftigen Nutzung von Öffentlichem Freiraum (Spiel- und Grünflächen), über Verdichtungspotentiale von Nutzflächen (speziell im Ortszentrum, im Kreuzfeld und im Bereich Witzge) bis hin zu möglichen weiteren Betriebsansiedelungen auf den bereits bestehenden und gewidmeten Betriebsgebieten. Gemäß § 11 Abs. 3, 4, 5 Raumplanungsgesetz (RPG), LGBl. Nr. 28/2011, 4/2019 idgF, wird der beschlossene Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans (REP) zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt Altach, Zimmer 1, während der Amtsstunden aufgelegt. Die Unterlagen sind unter https://altach.at/buergerservice/digitale-amtstafel/kundmachungen/ abrufbar. Die Auflagefrist erstreckt sich von 18. Mai 2022 bis einschließlich 19. Juni 2022. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet von Altach zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten (Gemeinde Altach, Berkmannweg 2, 6844 Altach, gemeinde@altach.at).