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Volksbegehren
In der Zeit vom 6. bis 13. November 2023 können auf dem Gemeindeamt Altach verschiedene Volksbegehren unterstützt werden.
Folgende Volksbegehren können unterzeichnet werden:
- COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
- Gerechtigkeit den Pflegekräften!
- Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren
Eintragungen können im Gemeindeamt Altach, Meldeamt/Bürgerservice – barrierefrei erreichbar – an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 6. November 2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag, 7. November 2023, von 8.00 bis 20.00 Uhr,
Mittwoch, 8. November 2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag, 9. November 2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag, 10. November 2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Samstag, 11. November 2023, geschlossen
Sonntag, 12. November 2023, geschlossen,
Montag, 13 November 2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20.00 Uhr, durchführen.
Bitte bringen Sie zur Unterschriftsleistung einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Als Verbotszone, in welcher während des Eintragungszeitraumes jede Art der Werbung für oder gegen Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen sowie jede Ansammlung und das Tragen von Waffen jeder Art (ausgenommen Dienstwaffen) verboten ist, wird das Gebäude des Gemeindeamtes sowie ein Umkreis von 100 Meter um das Gemeindeamt bestimmt.
Mag. Markus Giesinger, Bürgermeister
für die Gemeinde Altach