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Volksbegehren

Zwischen 17. und 24. April 2023 können im Gemeindeamt Altach insgesamt sieben verschiedene Volksbegehren unterschrieben werden.

ECHTE Demokratie – Volksbegehren
Lieferkettengesetz Volksbegehren
Beibehaltung Sommerzeit
Unabhängige JUSTIZ sichern
GIS Gebühren NEIN
BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
NEHAMMER MUSS WEG

Eintragungen können im Gemeindeamt Altach, Meldeamt/Bürgerservice – barrierefrei erreichbar – an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 17. April 2023, von                               8.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag, 18. April 2023, von                            8.00 bis 20.00 Uhr,
Mittwoch, 19. April 2023, von                            8.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag, 20. April 2023, von                       8.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag, 21. April 2023, von                                8.00 bis 16.00 Uhr,
Samstag, 22. April 2023, geschlossen,
Sonntag, 23. April 2023, geschlossen,
Montag, 24. April 2023, von                               8.00 bis 16.00 Uhr.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.

Bitte bringen Sie zur Unterschriftsleistung einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Als Verbotszone, in welcher während des Eintragungszeitraumes jede Art der Werbung für oder gegen Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen sowie jede Ansammlung und das Tragen von Waffen jeder Art (ausgenommen Dienstwaffen) verboten ist, wird das Gebäude des Gemeindeamtes sowie ein Umkreis von 100 Meter um das Gemeindeamt bestimmt.