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Nationalratswahl: AuslandsösterreicherInnen müssen Antrag stellen

Für die Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2024, sind wahlberechtigte österreichische Staatsangehörige mit inländischem Hauptwohnsitz automatisch in der Wählerevidenz eingetragen. Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die wählen wollen, müssen bis spätestens Donnerstag, 8. August 2024, die Eintragung in die Wählerevidenz bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Wahlurne

Mit dem Bundesgesetzblatt II Nr. 169/2024 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages kundgemacht. Darin wurde als Wahltag der 29. September 2024 und somit als Stichtag der 9. Juli 2024 bestimmt.

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind bei der Nationalratswahl alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zudem müssen diese Personen am Stichtag in einer Gemeinde Österreichs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Im Ausland lebende österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um das aktive Wahlrecht zu erlangen. Sofern bisher kein Gebrauch von der Möglichkeit der Eintragung gemacht wurde oder die Zehn-Jahres-Frist für die Eintragung verstrichen ist, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die jeweilige Wählerevidenz, spätestens jedoch bis zum 8. August 2024 gestellt werden, um das Wahlrecht für die bevorstehende Nationalratswahl zu erlangen.

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zur Nationalratswahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Zudem können Anfragen per E-Mail an inneres@vorarlberg.at gerichtet werden. Weitere Informationen sind auf www.vorarlberg.at abrufbar.