Das Ziel des mobilen Hilfsdienstes liegt in der ambulanten Unterstützung von Menschen, die alters- oder krankheitsbedingt Hilfe benötigen, dass sie solange als möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Die Lebensqualität und Selbständigkeit wird gefördert, pflegende Angehörige werden entlastet.

Zielgruppen

  • Menschen, die alters- oder krankheitsbedingt eine Unterstützung zur Bewältigung des Alltags benötigen
  • Pflegende Angehörige, die alte, behinderte und kranke Menschen betreuen

Leistungen

Soziale und betreuerische Hilfen

  • Mitmenschliche Begleitung wie zuhören, vorlesen, spazieren gehen
  • Eigeninitiative aktivieren und unterstützen
  • Fähigkeiten fördern
  • Fahrdienste wie Begleitung zum Arzt, Behördengänge, Besorgungen…
  • Freizeitbeschäftigung
Hauswirtschaftliche Hilfen
  • Reinigung des genutzten Wohnbereiches (keine einmaligen Großputzaktionen)
  • Einkaufen wenn möglich gemeinsam mit dem Klienten
  • Wäsche in Ordnung halten (waschen, bügeln)
  • Zubereiten von kleinen Mahlzeiten
Hilfestellungen
  • Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens – Hilfe zur Selbsthilfe
  • In der Pflege – ausschließlich nach Anordnung durch Fachpersonal des Krankenpflegevereins
Ablauf
In einem umfassenden Beratungsgespräch werden Art und Leistung der Hilfestellung besprochen, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Anschließend wählen wir eine passende Helferin, die mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Die Helferinnen werden in laufenden Schulungen auf ihre Aufgabe vorbereitet und unterliegen der absoluten Schweigepflicht.
Verrechnung
  • Pro Einsatzstunde verrechnen wir € 14,30.
  • Pro Einsatzstunde MOP – MoHi putzt verrechnen wir € 16,80
  • Pro Einsatzstunde am SA, Sonn- und Feiertag verrechnen wir € 21,45.
  • Pro Nacht (22.00 Uhr bis 7.00 Uhr) verrechnen wir eine Pauschale von € 76,15.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein über Abbuchungsauftrag.
Informationen zum Pflegegeld

Zur Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen gibt es das Pflegegeld. Es stellt als zweckgebundene Leistung keine Einkommenserhöhung dar. Pflegegeld wird je nach Pflegebedarf in sieben Stufen von € 165,40 bis € 1.776,50 monatlich ausbezahlt. Einkommen und Vermögen sind dabei ebenso ohne Bedeutung wie die Ursache der Pflegebedürftigkeit. Sind Sie Pensions- oder Rentenbezieher/-in, bringen Sie den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch Ihre Pension bzw. Rente auszahlt. Ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über Ihren aktuellen Gesundheitszustand sollten Sie dem Antrag beilegen.

Nähere Informationen zum Pflegegeld sowie Anträge erhalten Sie im Sozialzentrum bei Frau Sylvia Muxel (Tel.: 05576 7172 205, E-Mail: Sylvia.Muxel@altach.at