Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 kann ab 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde möglichst unbürokratisch per online Formular oder im Sozialamt beantragt werden.

Haushalte oder Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen.

Online-Formular Heizkostenzuschuss 2023/24

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 kann ab 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde im Bürgerservice oder Online beantragt werden. Hier kommen Sie zum Online-Formular.

 Folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen werden für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 festgelegt:

  • 1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
  • 3-Personen-Haushalt: 3.250 Euro
  • 4-Personen-Haushalt: 3.650 Euro
  • 5-Personen-Haushalt: 4.100 Euro
  • 6-Personen-Haushalt: 4.500 Euro
  • 7-Personen-Haushalt: 4.950 Euro
  • Jede weitere Person: +430 Euro

Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung an Privathaushalte ist die Anwendung einer „Ausschleifregelung“ vorgesehen. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.

 

Online-Formular Heizkostenzuschuss 2023/24

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 kann ab 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde im Bürgerservice oder Online beantragt werden. Hier kommen Sie zum Online-Formular.