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Gemeindeamt geschlossen – für Volksbegehren geöffnet
Aufgrund des Betriebsausfluges der Gemeinde Altach bleibt das Gemeindeamt am Freitag, den 23. September 2022, geschlossen. Das Meldeamt, Zimmer 9 ist ausschließlich für die Unterzeichnung des Volksbegehrens von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Folgende Volksbegehren können unterzeichnet werden:
- Wiedergutmachung der Covid-19-Maßnahmen
- Black Voices
- Covid-Maßnahmen abschaffen
- Recht auf Wohnen
- Kinderrechte-Volksbegehren
- GIS Gebühr abschaffen
- Für uneingeschränkte Bargeldzahlung
Eintragungen können im Gemeindeamt Altach, Meldeamt/Bürgerservice – barrierefrei erreichbar – an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 19. September 2022, von 8 bis 16 Uhr,
Dienstag, 20. September 2022, von 8 bis 20 Uhr,
Mittwoch, 21. September 2022, von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 22. September 2022, von 8 bis 16 Uhr,
Freitag, 23. September 2022, von 8 bis 16 Uhr,
Samstag, 24. September 2022, von 8 bis 12 Uhr,
Sonntag, 25. September 2022, geschlossen,
Montag, 26. September 2022, von 8 bis 20 Uhr.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20 Uhr, durchführen.
Bitte bringen Sie zur Unterschriftsleistung einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Als Verbotszone, in welcher während des Eintragungszeitraumes jede Art der Werbung für oder gegen Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen sowie jede Ansammlung und das Tragen von Waffen jeder Art (ausgenommen Dienstwaffen) verboten ist, wird das Gebäude des Gemeindeamtes sowie ein Umkreis von 100 Meter um das Gemeindeamt bestimmt.