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Fahrradstraßen sorgen für mehr Sicherheit

Nicht nur aufgrund ihrer topografischen Lage gilt die Gemeinde Altach als besonders fahrradfreundlich. Mit dem stetigen Ausbau von Fahrradstraßen, der Infrastruktur im Ort sowie Förderungen von Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern sollen noch mehr Menschen dazu animiert werden, auf das Fahrrad umzusteigen.

Fahrradstraße in der Gemeinde Altach

Im Straßennetz der Gemeinde Altach sind insgesamt xx Kilometer als sogenannte Fahrradstraßen verordnet. Diese Straßenabschnitte sind deutlich gekennzeichnet und sorgen für mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Auf den Fahrradstraßen sind grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt, d. h. Fahrradfahrer und Fußgänger haben dieselben Rechte und Pflichten wie Auto- Motorrad- und Mopedfahrer.

Zur Sicherheit aller Benutzer gibt es deshalb wichtige Regeln zu beachten:

  • Auf Fahrradstraßen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
  • Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur queren, erlaubt sind Zu- und Abfahrten (Ausnahmen sind beschildert)