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Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Altach

Die Gemeindevertretung Altach hat in ihrer Sitzung am 5. Juli 2022 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Altach beschlossen.

Der Entwurf wird gemäß §29 Abs 1 Raumplanungsgesetz (RPG) zur allgemeinen Einsicht im Gemeideamt Altach, Zimmer 1, während der Amtsstunden aufgelegt. In dieser Zeit der Veröffentlichung können alle Gemeindebürger:innen oder Eigentümer:innen von Grundstücken, auf die sich die Änderung des Bebauungsplanes Altach 2022 bezieht, zum Entwurf gemäß § 29 Abs 2 RPG schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Zudem sind die Unterlagen auf dem Veröffentlichungsportal (Digitale Amtstafel) unter https://altach.at/buergerservice/digitale-amtstafel/kundmachungen/ einsehbar. Die Auflagefrist erstreckt sich von 1. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022.