Die Altacher Gemeindevertretung hat einstimmig beschlossen, einen Gemeindevermittlungsdienst einzurichten. Dieser löst das bisherige Gemeindevermittlungsamt ab. Durch diese Maßnahme soll eine einfache – außergerichtliche – Streitbeilegung zwischen Bürgern ermöglicht werden.
Welche Aufgaben hat der Gemeindevermittlungsdienst?
Vor dem Gemeindevermittlungsdienst können Vergleiche zwischen Bürgern in bürgerlichen Rechtssachen abgeschlossen werden. Die Themen reichen von Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu Vergleichen über Geldforderungen aus Verträgen, Dienstbarkeiten, Grenz- oder Besitzstreitigkeiten. Ebenso müssen Ehrenbeleidigungen nicht immer vor Gericht geklärt werden. Vergleiche, die beim Gemeindevermittlungsamt geschlossen wurden, haben die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Vergleiche.
Vertrauensvolle Personen für die Aufgabe bestellt
Die Gemeindevertretung hat einstimmig Kurt Hämmerle (Vorsitzender), Elfriede Plangg und Edgar Natter für diese anspruchsvolle Aufgabe bestellt. Die Mitglieder des Gemeindevermittlungsdienstes sind ehrenamtlich tätig.
Wie ist der Ablauf?
Der Gemeindevermittlungsdienst wird auf Anfrage und nach erfolgter Prüfung der Zuständigkeit tätig, Altacher Bürgern können sich diesbezüglich an Gemeindeamtsleiter Michael Märk wenden. Voraussetzung ist die Zustimmung der Streitteile zur Befassung des Gemeindevermittlungsdienstes und zur Wahrnehmung von Gesprächsterminen.
Welche Kosten fallen an?
Die Inanspruchnahme des Gemeindevermittlungsdienstes ist für die Beteiligten kostenlos.