Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altach für das gesamte Studienjahr
  • Aktuelle Studienbestätigung (Vorlage Inskriptionsbestätigung)
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Bescheid der Stipendienstelle
  • Vorlage eines gültigen KlimaTickets (Zahlungsbestätigung) für Studierende

 

KlimaTicket-Förderung für Studierende

  • Für Studierende in Vorarlberg: Hälftebetrag des KlimaTickets Vorarlberg
  • Für Studierende außerhalb Vorarlbergs: Hälftebetrag des KlimaTickets Österreich (alternativ können Studierende in Tirol auch nur das KlimaTicket Vorarlberg und Tirol vorweisen; diese bekommen dann den Hälftebetrag dieser beiden Tickets)
  • Soziale Staffelung für Studierende mit Studienort außerhalb Vorarlbergs, die ein Stipendium beziehen: wenn die monatliche Studienbeihilfe des Bundes höher ist als der Förderbeitrag (Hälftebetrag des KlimaTickets) wird die Differenz zusätzlich ausbezahlt.

 

Grundförderung (für Studierende ohne Antrag auf ein KlimaTicket)

  • Alle Studenten, die an einer Universität oder Fachhochschule außerhalb Vorarlbergs studieren und kein KlimaTicket beantragen, erhalten auf Antrag einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 Euro pro Studienjahr.
  • Bedingung ist ein Hauptwohnsitz in Altach für das gesamte Studienjahr und ein Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlbergs.
  • Soziale Staffelung: jene Studierenden, denen eine Studienbeihilfe gewährt wird, bekommen den bewilligten monatlichen Betrag der Studienbeihilfe als Einmalbetrag ausbezahlt.

 

Die Förder-Richtlinien gelten ab dem Wintersemester 2022/2023.