Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altach für das gesamte Studienjahr
- Aktuelle Studienbestätigung (Vorlage Inskriptionsbestätigung)
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- Bescheid der Stipendienstelle
- Vorlage eines gültigen KlimaTickets (Zahlungsbestätigung) für Studierende
KlimaTicket-Förderung für Studierende
- Für Studierende in Vorarlberg: Hälftebetrag des KlimaTickets Vorarlberg
- Für Studierende außerhalb Vorarlbergs: Hälftebetrag des KlimaTickets Österreich (alternativ können Studierende in Tirol auch nur das KlimaTicket Vorarlberg und Tirol vorweisen; diese bekommen dann den Hälftebetrag dieser beiden Tickets)
- Soziale Staffelung für Studierende mit Studienort außerhalb Vorarlbergs, die ein Stipendium beziehen: wenn die monatliche Studienbeihilfe des Bundes höher ist als der Förderbeitrag (Hälftebetrag des KlimaTickets) wird die Differenz zusätzlich ausbezahlt.
Grundförderung (für Studierende ohne Antrag auf ein KlimaTicket)
- Alle Studenten, die an einer Universität oder Fachhochschule außerhalb Vorarlbergs studieren und kein KlimaTicket beantragen, erhalten auf Antrag einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 Euro pro Studienjahr.
- Bedingung ist ein Hauptwohnsitz in Altach für das gesamte Studienjahr und ein Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlbergs.
- Soziale Staffelung: jene Studierenden, denen eine Studienbeihilfe gewährt wird, bekommen den bewilligten monatlichen Betrag der Studienbeihilfe als Einmalbetrag ausbezahlt.
Die Förder-Richtlinien gelten ab dem Wintersemester 2022/2023.