Folgende Förderungen sind möglich

Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50% der Landesförderung. Voraussetzung ist die Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + das Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).

Brauchwasseranlagen bei Bestandssanierung
Förderung der Gemeinde Altach 50% der Landesförderung, max. 950 Euro.
Solaranlagen mit Heizungsunterstützung
Förderung der Gemeinde Altach 50% der Landesförderung, max. 1750 Euro

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