Der Umweltausschuss der Gemeinde Altach befürwortet einstimmig die Förderung des Ankaufs von Lastenfahrrädern. Pro Antrag werden max. 250 Euro gewährt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge, solange dafür Mittel zur Verfügung stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung.

Lastenfahrrad

Voraussetzungen

Das Lastenfahrrad ist in einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauft worden.

Eine Rechnungskopie liegt dem Antrag bei.

Der Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Altach.

Pro Haushalt wird maximal EIN Lastenrad gefördert.

Der/die Antragssteller:in hat noch keine Förderung für die Anschaffung eines Lastenrades von der Gemeinde Altach erhalten.