Folgende Kriterien sind für die Gewährung einer Förderung einzuhalten:

– bei Neubauten ist eine Substrathöhe von durchschnittlich 12 cm vorzusehen
– Bei Sanierungen, Leichtbau (Holzkonstruktionen, Ställe, Hallen etc.) ist eine Substrathöhe von durchschnittlich 8 cm vorzusehen
– als Förderwerber können nur Privatpersonen auftreten
– Dachbegrünungen werden bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen von Objekten in der Gemeinde Altach gefördert welche nach dem 01.10.2022 erstellt wurden
– das Ausmaß der begrünten Fläche muss mindestens 10 m² betragen
– die Höhe der Förderung beträgt 10 €/m² begrünte Dachfläche
– die Förderung wird mit einem Gesamtausmaß von 1.400 € begrenzt
– der Förderantrag ist bei Fertigstellung schriftlich bei der Gemeinde Altach (Finanzabteilung) einzubringen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen:

– Ausführungsnachweis der Errichtung sowie Bestätigung der Substrathöhe durch ein Fachunternehmen sowie ein Flächennachweis samt nachvollziehbarer Flächenberechnung
– oder bei Selbsterrichtung Fotodokumentation über den Zustand vor und nach Errichtung samt Nachweis der Substrathöhe sowie ein Flächennachweis samt nachvollziehbarer Flächenberechnung

Den Mitarbeitern der Gemeinde Altach ist auf Verlangen Zutritt für eine Besichtigungen zur Überprüfung des Förderungsvorhabens zu gestatten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Bei Zuwiderhandlung wird die Förderung rückgefordert.