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Bewerbungsphase für Startwohnungen im Kreuzfeld

Die Gemeinde Altach hat kürzlich die Vergaberichtlinien für insgesamt neun Startwohnungen im Kreuzfeld beschlossen. Bewerbungen sind bis einschließlich 31. August 2024 möglich.

Kreuzfeld Luftbild

Mit den Startwohnungen im Kreuzfeld ermöglicht die Gemeinde jungen Altacher:innen erschwinglichen Wohnraum, um Eigenkapital für zukünftiges Wohneigentum anzusparen. Insgesamt stehen sechs 2-Zimmer-Wohnungen und drei 3-Zimmer-Wohnungen zur Vermietung bereit. „Mit diesen neun Startwohnungen im Kreuzfeld hat die Gemeinde Altach leistbaren Wohnraum für junge Altacher:innen geschaffen“, freut sich Bürgermeister Markus Giesinger.

Wichtig: Die Startwohnungen im Kreuzfeld können auf die Dauer von fünf Jahren gemietet werden, eine Verlängerungsmöglichkeit besteht nicht.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Bewerbung: Der/Die Bewerber:in muss bis zum Zeitpunkt der Vergabe mindestens fünf Jahre (insgesamt) in Altach mit Hauptwohnsitz gelebt haben. Die Einkommensgrenzen werden gemäß den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg eingehalten. Das Höchstalter für eine Bewerbung beträgt 30 Jahre, eine Vormerkung ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. „Wir freuen uns, dass wir zukünftig jungen Menschen die Möglichkeit bieten, zu günstigen Konditionen weiterhin in ihrer Heimatgemeinde zu leben und gleichzeitig Kapital für zukünftiges Wohneigentum sparen zu können“, zeigt sich Bernd Färber, Obmann Sozialausschuss, vom Konzept überzeugt. Geplanter Einzugstermin ist im Jänner 2025. Eine Bewerbung erfolgt über den auf www.altach.at bereitgestellten Bewerbungsbogen.