Wollen Sie Ihren Papierverbrauch reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können Sendungen der Gemeinde Altach oder anderer Behörden, wie etwa Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.

Ehepaar Computer

Wie funktioniert die elektronische Zustellung?

Rechnungen werden von der Gemeinde Altach elektronisch an einen Zustelldienst übergeben. Ist der/die Empfänger:in im sogenannten Teilnehmerverzeichnis (Verzeichnis über alle Teilnehmer:innen der elektronischen Zustellung) registriert, wird dieser per E-Mail informiert, dass eine Sendung zur Abholung bereitliegt. Ladet der/die Empfänger:in die elektronische Zustellung nicht binnen 21 Tagen vom Zustellserver herunter oder ist er für die elektronische Zustellung erst gar nicht registriert, wird die Sendung gedruckt und auf dem Postweg zugestellt.

Die Registrierung für die digitale Zustellung kann, abhängig von mehreren Faktoren, auf verschiedenen Plattformen durchgeführt werden:

Elektronische Zustellung für Bürger:innen:Falls Sie nur die Sendungen der Gemeinde Altach digital zugestellt bekommen wollen, schicken Sie bitte das ausgefüllte Formular an steuern@altach.at. Voraussetzung für diese Registrierung ist lediglich eine E-Mail-Adresse.

Wollen Sie alle Sendungen aller österreichischen Behörden digital zugestellt bekommen, gehen Sie folgendermaßen vor: Melden Sie sich zunächst im allgemeinen Bereich von oesterreich.gv.at bzw. der App “Digitales Amt” mittels Handy-Signatur an. Im Anschluss ist die Registrierung für das Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung über “MeinPostkorb” möglich, indem die eigene E-Mail-Adresse hinterlegt und verifiziert wird. An diese E-Mail-Adresse werden Verständigungen über den Eingang neuer Nachrichten in “Mein Postkorb” geschickt. Vom Postkorb können die Sendungen dann heruntergeladen werden.

Elektronische Zustellung für Unternehmen:

Seit 1. Jänner 2020 sind Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein. Gleichzeitig gilt für Behörden, dass sie elektronische Sendungen ermöglichen müssen („Recht auf elektronischen Verkehr“).

Aktuelle Informationen über die Registrierung und rechtliche Grundlagen erhalten Sie auf dem Unternehmensservice Portal.

Einen Leitfaden und eine Schritt-für-Schritt Anleitung bietet Ihnen die Wirtschaftskammer.

Weiterführende Links:

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung