Home » Volksbegehren

Volksbegehren

In der Gemeinde Altach besteht die Möglichkeit, im angegebenen Zeitraum Ende März/Anfang April an der Eintragung für die folgenden Volksbegehren teilzunehmen.

Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können unterzeichnet werden:

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Eintragungen können im Gemeindeamt Altach, Bürgerservice/Meldeamt – barrierefrei erreichbar – an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 31. März 2025, von 8.00 bis 16.00 Uhr,

Dienstag, 01. April 2025, von 8.00 bis 20.00 Uhr,

Mittwoch, 02. April 2025, von  8.00 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag, 03. April 2025, von 8.00 bis 16.00 Uhr,

Freitag, 04. April 2025, von 8.00 bis 16.00 Uhr,

Samstag, 05. April 2025, geschlossen,

Sonntag, 06. April 2025,  geschlossen,

Montag, 07. April 2025, von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07. April 2025), 20.00 Uhr, durchführen.

Bitte bringen Sie zur Unterschriftsleistung einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Als Verbotszone, in welcher während des Eintragungszeitraumes jede Art der Werbung für oder gegen Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen sowie jede Ansammlung und das Tragen von Waffen jeder Art (ausgenommen Dienstwaffen) verboten ist, wird das Gebäude des Gemeindeamtes sowie ein Umkreis von 100 Meter um das Gemeindeamt bestimmt.