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Gemeinde Altach ergreift Rechtsmittel gegen Vorschreibungen von Altlastenbeiträgen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altach wurde in der gestrigen nichtöffentlichen Sitzung umfassend über eine Prüfung des Zollamtes Österreich informiert. Das Zollamt Österreich hat von Dezember 2024 bis August 2026 die Wiederverfüllung der Gemeinde hinsichtlich möglicher Altlastenbeiträge (2015 bis 2022) geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung wurden der Gemeinde drei Bescheide mit einer Gesamtvorschreibung von 2.474.823,56 Euro inkl. Säumniszuschläge zugestellt. Die Gemeinde wird gegen diese Bescheide Rechtsmittel ergreifen und einen Aussetzungsantrag stellen. Dies wurde gestern einstimmig beschlossen.

Gemeindeamt

Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden in der gestrigen Sitzung vollumfänglich über sämtliche vorliegende Fakten und den aktuellen Sachstand informiert. Im Rahmen dieser Information wurden auch einzelne, teilweise unrichtig kolportierte Darstellungen richtiggestellt. Es wurde nach der umfassenden Erörterung kein neuerlicher Antrag auf Rückverweisung der Angelegenheit in die öffentliche Sitzung gestellt.

Besonders wichtig ist die Klarstellung, dass kein Material eingebracht wurde, welches den Bescheidauflagen widersprochen hätte. Die in den Bescheiden aufgeworfenen Fragen betreffen daher nicht den Einbau von „falschem“ oder ungeeignetem Material, sondern unterschiedliche rechtliche Beurteilungen zur erforderlichen Nachweisführung und zur Anwendung der maßgeblichen Regelungen.

Die Vorschreibungen betreffen die Verfüllung von Aushubmaterial. Sie beruhen insbesondere auf der Rechtsauffassung des Zollamtes zur Anwendung der Kleinmengenregelung in den Jahren 2015 bis 2020. Ein kleinerer Teil der Vorschreibungen betrifft geringfügige Differenzen zwischen eingebrachten Mengen und den jeweils durch Beurteilungsnachweise erfassten Mengen.

Aus Sicht der Gemeinde gab es zu keinem Zeitpunkt ein bewusstes oder vorsätzliches Fehlverhalten und der konsensmäßige Betrieb wurde mehrfach bestätigt. Die Gemeinde hat transparent gehandelt, behördliche Vorgaben umgesetzt und sich bei der Betriebsführung laufend mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

„Wir nehmen die Bescheide und die damit verbundene finanzielle Dimension sehr ernst. Regelmäßige Überprüfungen haben wiederholt einen konsensgemäßen Betrieb bestätigt“, erklärt Bürgermeister Markus Giesinger.

Es handelt sich bei dieser Thematik um eine äußerst komplexe Rechtsmaterie. Die Gemeinde wird gegen die Bescheide sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Dies wurde gestern einstimmig beschlossen. Bis zu einer abschließenden rechtlichen Klärung gilt, dass die in den Bescheiden vertretene Auffassung des Zollamtes von der Gemeinde nicht geteilt wird. Die Gemeinde Altach wird ihre Interessen und jene der Altacher Bevölkerung mit aller gebotenen Konsequenz wahrnehmen.

Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt wird es seitens der Gemeinde Altach bis zu den nächsten Verfahrensschritten keine weitere öffentliche Stellungnahme zu diesem Thema geben.