Die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 16. März 2025 statt.
FAQs
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt in der Gemeinde Altach sind alle Personen, die am Stichtag (30. Dezember 2024, 24.00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
- mit Hauptwohnsitz in Altach gemeldet sind
- bzw. spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden (der jüngste:r Wähler:in wäre somit am 16.03.2009 geboren)
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
Achtung: Auslandsvorarlberger:innen (ehemalige Landesbürger:innen) sind nicht wahlberechtigt.
Wann und wo kann in Altach gewählt werden?
Unsere barrierefreien Wahllokale werden am Wahlsonntag wie bei den vergangenen Wahlen jeweils in der Zeit von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet sein:
Wahlsprengel 1: Volksschule, Berkmannweg 2
Wahlsprengel 2: Volksschule, Berkmannweg 2
Wahlsprengel 3: Veranstaltungszentrum KOM, Kirchfeldstraße 1a
Wahlsprengel 4: Veranstaltungszentrum KOM, Kirchfeldstraße 1a
Amtliche Wahlinformation, Stimmzettel
Allen Wahlberechtigten wird frühestens Ende Februar die „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis und die beiden Stimmzettel (Gemeindevertretung und Bürgermeister) beinhaltet, per Post zugestellt.
Darin befinden sich alle notwendigen Informationen über die Wahlzeiten und das zuständige Wahllokal. Außerdem enthält die Wahlinformation einen eigenen Abschnitt für die Beantragung einer Wahlkarte.
Für eine persönliche Stimmabgabe nehmen Sie bitte den Abschnitt „Wahlausweis“ samt den beiden Stimmzettel sowie unbedingt ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis…) mit ins Wahllokal.
Sollten Sie keine amtliche Wahlinformation per Post erhalten, können Sie (sofern wahlberechtigt) Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgegeben. Kommen Sie dann eben nur mit einem wie oben erwähnten amtlichen Lichtbildausweis ins Wahllokal.
Wie wähle ich richtig?
Eine Stimme für die Wahl des Bürgermeisters ist dann gültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel zur Wahl des Bürgermeisters, neben dem bevorzugten Bürgermeisterkandidaten ein X in den Kreis setzen.
Eine Stimme für die Wahl der Gemeindevertretung ist dann gültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung ein X neben die bevorzugte Partei setzen.
Außerdem können Sie den Wahlwerbern der von Ihnen gewählten Partei Vorzugsstimmen vergeben. Sie haben die Möglichkeit, fünf Vorzugsstimmen zu vergeben, die Sie auf mehrere Wahlwerber aufteilen können. Einem Wahlwerber können Sie höchstens zwei Vorzugsstimmen geben. Setzen Sie für jede Vorzugsstimme ein X in das Kästchen neben dem bevorzugten Wahlwerber ein.
Wahlkarten
Wahlkarten können bei voraussichtlicher und begründeter Verhinderung am Wahltag (aus gesundheitlichen Gründen, bei Ortsabwesenheit oder bei berufsbedingter Verhinderung), ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der entsprechenden Gemeinde beantragt werden:
- Schriftlich, mittels der personalisierten Anforderungskarte oder über www.meinewahlkarte.at, bis Mittwoch, den 12. März 2025). Die entsprechende Legitimation erfolgt entweder mittels ID Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, mit einem gescannten Lichtbildausweis oder mit dem Antragscode aus Ihrer amtlichen Wahlinformation.
- Mündlich, (das heißt persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis, nicht aber telefonisch) bis zum 2. Tag vor der Wahl (Fr., 14. März 2025, 12:00 Uhr).
Erhältlich sind die Wahlkarten voraussichtlich ab Dienstag, dem 25. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten im Gemeindeamt beim Bürgerservice.
Diese werden sofort nach Verfügbarkeit aller dafür notwendigen Drucksorten ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Bitte beachten Sie, dass der Wahlkartenversand mittels eingeschriebener Postsendung erfolgt.
Ausnahme
Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde.
Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte unter Umständen bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verlorene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Kopien (Gleichstücke) ausgestellt werden. In einem solchen Fall würden Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe verlieren.
Wie bereits bei den letzten Wahlen, ist es auch bei dieser Wahl wieder möglich, unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte, direkt im Gemeindeamt mittels Briefwahl zu wählen und die verschlossene sowie unterschriebene Wahlkarte abzugeben. Eine Wahlzelle steht dafür im Bürgerservice bereit.
Selbstverständlich kann die Wahlkarte jedoch ebenso später in jedem Postbriefkasten eingeworfen, beim Postamt direkt oder beim Gemeindeamt selbst abgegeben werden.
Bitte bedenken Sie die Dauer des Postweges. Jedenfalls muss die Wahlkarte am Wahltag, 16. März 2025 spätestens um 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.
Sie können mit einer Wahlkarte Ihre Stimme nur per Briefwahl oder in einem Wahllokal innerhalb von Altach abgeben. Das Wählen in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich.
Fahrtkostenersatz
Für Student:innen, Schüler:innen und Lehrlinge wird wie gehabt kein Fahrtkostenersatz ausbezahlt.