Dr. Ernst-Längle-Stiftung

Aus der Dr. Ernst-Längle-Stiftung können in Altach wohnhafte Personen oder Altacher Institutionen unter bestimmten Voraussetzungen (besondere finanzielle Bedürftigkeit) Beihilfe erhalten:
  • Personen, die ohne ihr Verschulden in Not geraten sind
  • Studenten, die eine höhere Schule besuchen (Förderzeitraum max. 2/3 der offiziellen Studiendauer)
  • Kultur- oder Sportvereine – zur Förderung von Projekten, die im besonderen öffentlichen Interesse der Gemeine Altach liegen
  • Karitative Organisationen – zur Förderung der Wohlfahrtspflege

Anträge sind im Gemeindeamt (Zimmer 6) erhältlich und können auch dort eingereicht werden.

Kontakt

Christine Heinzle
Tel. +43 5576 7178-11
christine.heinzle@altach.at