Dr. Ernst-Längle-Stiftung
Aus der Dr. Ernst-Längle-Stiftung können in Altach wohnhafte Personen oder Altacher Institutionen unter bestimmten Voraussetzungen (besondere finanzielle Bedürftigkeit) Beihilfe erhalten:
- Personen, die ohne ihr Verschulden in Not geraten sind
- Studenten, die eine höhere Schule besuchen (Förderzeitraum max. 2/3 der offiziellen Studiendauer)
- Kultur- oder Sportvereine – zur Förderung von Projekten, die im besonderen öffentlichen Interesse der Gemeine Altach liegen
- Karitative Organisationen – zur Förderung der Wohlfahrtspflege
Anträge sind im Gemeindeamt (Zimmer 6) erhältlich und können auch dort eingereicht werden.